Die Gebäude und Anlagen beim Festplatz dienen in erster Linie der örtlichen Dorfgemeinschaft für kulturelle Freizeitaktivitäten. In zweiter Linie kann der Platz für Veranstaltungen jeder Art genutzt werden. Im Rahmen dieser Zielsetzungen kann der Platz von Körperschaften, Institutionen, Vereinen, Vereinigungen und schließlich Einzelpersonen benützt werden.
Die Gesuche um die Benutzung sind anhand der am Ende dieser Seite von der Gemeinde bereitgestellten Vordrucke abzufassen und mit Angabe der gewünschten Tage und Stunden innerhalb 1. September eines jeden Jahres an die Gemeindeverwaltung zu richten. In besonderen Fällen können Gesuche auch im Laufe des Jahres, aber spätestens 14 Tage vor Nutzungsbeginn, eingereicht werden.