Der Bürgermeister als örtliche Gesundheitsbehörde fördert gesundheitsorientierte Alkoholpolitik, unterstützt Präventionsprojekte und setzt sich für Aufklärung über Alkoholrisiken ein. Die Verordnung regelt Werbung, Verkauf und Ausschank alkoholischer Getränke, insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen und in jugendnahen Bereichen. Es wird eine enge Zusammenarbeit mit Ordnungskräften und der Landeskoordination angestrebt, um die Ziele des Landesgesetzes zu Abhängigkeiten umzusetzen.