Verordnung über die Regelung und die Verwaltung der Repräsentationsspesen

Die Verordnung regelt die Verwaltung und Zulässigkeit von Repräsentationsausgaben der Gemeinde Vöran.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

Beschreibung

Repräsentationsausgaben dienen dazu, das Ansehen der Gemeindeverwaltung zu wahren oder zu steigern und müssen nachvollziehbar sowie angemessen sein. Der Gemeinderat legt jährlich einen Fonds fest, über den der Gemeindeausschuss auf Vorschlag des Bürgermeisters verfügt. Zulässige Ausgaben umfassen unter anderem Geschenke, Arbeitsessen, Pressekonferenzen, Totenehrungen und Anerkennungen für langjährige oder ehrenamtliche Mitarbeit.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 04.08.2025, 10:49 Uhr

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