Verordnung über das Recht auf Auskunft

Die Verordnung regelt das Auskunftsrecht von Steuerpflichtigen gegenüber der Gemeinde Vöran in Bezug auf kommunale Steuern.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

Beschreibung

Steuerpflichtige können die Gemeinde fragen, wie bestimmte Steuerregeln in ihrem konkreten Fall angewendet werden. Die Gemeinde muss innerhalb von 90 Tagen schriftlich antworten, und die Antwort gilt nur für den Fragesteller und den beschriebenen Fall. Wenn die Gemeinde nicht rechtzeitig antwortet, gilt die vorgeschlagene Auslegung des Steuerpflichtigen als akzeptiert.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 11:37 Uhr

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