Verordnung betreffend den Zustelldienst

Die Verordnung regelt, wie amtliche Dokumente der Gemeinde Vöran und anderer öffentlicher Stellen zugestellt werden müssen.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

Beschreibung

Die Gemeinde Vöran hat festgelegt, wie offizielle Dokumente zugestellt werden – entweder durch geschulte Gemeindemitarbeiter oder durch externe Dienstleister. Die Zustellung kann persönlich oder per zertifizierter E-Mail erfolgen und muss genau dokumentiert und registriert werden. Auch andere öffentliche Stellen können die Gemeinde mit der Zustellung beauftragen, müssen dafür aber die Kosten erstatten.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 11:26 Uhr

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