Verordnung betreffend Rückerstattung der Spesen für Außendienste an die Verwalter

Diese Verordnung regelt die Rückerstattung von Spesen für Außendienste von Gemeindeverwaltern der Gemeinde Vöran.

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Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

Beschreibung

Gemeindeverwalter bekommen Geld zurück, wenn sie für ihre Arbeit außerhalb der Gemeinde unterwegs sind. Die Rückerstattung gilt für Fahrtkosten, Verpflegung und Unterkunft, wenn die Ausgaben belegt werden. Für Fahrten mit dem eigenen Auto muss eine Erklärung abgegeben werden, und Strafzettel werden nicht erstattet.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

04.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 12:13 Uhr

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