Ersatzerklärung des Notorietätsaktes

Die Erklärung ist zur Vorlage bei öffentlichen Verwaltungen und Dienstleistern bestimmt.

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Beschreibung

Die Erklärung ersetzt den Notorietätsakt, gemäß Art. 47, des D.P.R. 28.12.2000, Nr. 445. Falsche Angaben oder die Vorlage falscher Urkunden können strafrechtliche Konsequenzen, gemäß Art. 76, des D.P.R. 28.12.2000, Nr. 445 nach sich ziehen. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen des Verfahrens verwendet, auf das sich die Erklärung bezieht. Die Erklärung muss entweder in Anwesenheit eines Beamten unterzeichnet oder zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises eingereicht werden.

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application/pdf

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 19.08.2025, 11:28 Uhr

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