Bürgermeister

Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde und ist das für die Verwaltung der Gemeinde verantwortliche Organ.

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Der Bürgermeister ist Oberhaupt der Gemeinde und Amtswalter der Regierung; er vertritt die Gemeinde, beruft den Rat und den Ausschuss ein und hat deren Vorsitz, er überwacht die Tätigkeit der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.

Er übt die Funktionen aus, die ihm das Gesetz, die Satzung und die Verordnungen zuweisen und überwacht die Ausübung jener Aufgaben, die der Staat, die Region oder die Autonome Provinz der Gemeinde übertragen haben.

Im besonderen stehen dem Bürgermeister folgende Funktionen zu:

  • er verteilt, mit eigener Verfügung, die Amtsgeschäfte betreffend die verschiedenen Sachbereiche unter den Referenten, deren Tätigkeit er koordiniert;
  • er legt innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der erfolgten Wahl des Gemeindeausschusses nach Anhören desselben dem Gemeinderat die programmatischen Erklärungen hinsichtlich der im Laufe des Mandats zu realisierenden Initiativen und Projekte vor;
  • er führt, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen bzw. Verfügungen laut vorangehendem Buchstaben a), den Vorsitz in den Rats- und Gemeindekommissionen;
  • er erlässt die notwendigen und dringenden Maßnahmen;
  • er stellt die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Bescheinigungen aus;
  • er vertritt die Gemeinde vor Gericht und leitet die Maßnahmen zur Wahrung der Rechte der Gemeinde ein;
  • er unterzeichnet die Verträge und die Vereinbarungen;
  • als Amtswalter der Regierung nimmt er die Funktionen wahr, die ihm von den staatlichen Bestimmungen übertragen sind. Er überwacht ferner die Ausübung jener Aufgaben, welche die Region oder das Land den Gemeinden übertragen haben.

Der Bürgermeister ernennt innerhalb der Frist von 20 Tagen ab der Wahl des Ausschusses unter den Referenten seinen Stellvertreter. Dieser vertritt ihn, für die Ausübung aller seiner Funktionen, bei Abwesenheit, zeitweiliger Verhinderung oder Enthebung von den Amtsbefugnissen.

Art der Organisation

Organe

Mitglieder

Thomas EGGER

Bürgermeister

Orte

Gemeinde Vöran

DORFPLATZ 1, 39010 VÖRAN

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 23.09.2024, 08:37 Uhr

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