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Pilze sammeln

Im Gemeindegebiet von Vöran ist es erlaubt Pilze zu sammeln. In Südtirol ist das Sammeln von Pilzen mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:

  • Pilze dürfen nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr gesammelt werden
  • Personen, welche in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
  • Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
  • Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut durchlüfteten Behälter transportiert werden
  • die Verwendung von Rechen und Harken ist verboten

Gebühr:

Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 8 - entrichten. Diese Gebühr, für das Sammeln im Gemeindegebiet von Vöran, kann eingezahlt werden bei:

  • Postamt (Postkontokorrent Nr. 14774392)
  • Bank (IBAN IT28A 08115 58490 000064920999)

Auf dem Erlagsschein sind der Grund der Einzahlung sowie der Tag bzw. die Tage für die Sammelerlaubnis anzugeben. Die Bestätigung über die Einzahlung der Gebühr ist bei eventuellen Kontrollen zusammen mit einem Personalausweis vorzuweisen.
Ansässige Personen müssen lediglich einen Personalausweis mit sich führen.

Siehe auch Beschreibung im Südtiroler Bürgernetz.